Die Verordnung regelt die Bedingungen für die Anmietung von Ferienhäusern im Objekt Bogdanka Park.

 

Einrichtung - Ferienhäuser und die dazugehörige Infrastruktur des Bogdanka Park in Trzebin 40, 78-630 Trzebin.

Kunde - Person, die eine Zimmerreservierung vornimmt.

E-Rezeption - ein Raum mit einem Kiosk/Automaten, der Zahlungen abwickelt und Karten ausgibt, die als elektronischer Schlüssel für die elektronischen Schlösser in den Ferienhäusern dienen.

 

§ 1. Allgemeine Bestimmungen

  1. Das Reservierungssystem für Unterkünfte unter der Website www.bogdankapark.pl wird von der Firma Bogdanka Park Bogdan Nowicki mit Sitz in Trzebin 37, 78-630 Człopa betrieben. Tel. +48 698 080 006, e-mail: kontakt@bogdankapark.pl
  2. Die Gäste, die sich in den Ferienhäusern auf dem Gelände von Bogdanka Park aufhalten, werden gebeten, die Regeln für eine sichere und angenehme Erholung einzuhalten.
  3. Bogdanka Park Bogdan Nowicki behält sich das Recht vor, das reservierte Ferienhaus zu ändern und ein anderes Ferienhaus mit ähnlichem Standard anzubieten.
  4. Der Preis für die Dienstleistungen des Objekts beinhaltet keine Versicherung. Die Nutzer nutzen die Dienstleistungen auf eigenes Risiko. Das Objekt übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Schäden und Sachbeschädigungen (Schäden an Gesundheit und Eigentum).
  5. Bogdanka Park Bogdan Nowicki übernimmt keine Verantwortung für vorübergehende Unannehmlichkeiten bei unabhängigen Lieferanten, die beispielsweise durch vorübergehenden Wassermangel oder Stromausfall verursacht werden.
  6. Bogdanka Park Bogdan Nowicki behält sich das Recht vor, Kunden, die grob gegen die festgelegte Verordnung verstoßen, aufzufordern, das Gelände zu verlassen. Dies gilt insbesondere für Personen, die den Aufenthalt anderer Gäste auf grobe Weise stören.
  7. Bei Beschädigung der Ferienhäuser, unbefugter Nutzung von Feuerlöschern und den daraus resultierenden Folgen (Erfordernis des Austauschs von Einrichtungsgegenständen, zusätzliche Arbeiten des Personals) werden den Nutzern der Ferienhäuser Geldstrafen auferlegt.
  8. Veranstaltungen und organisierte Treffen müssen vor der Reservierung mit dem Eigentümer/Mitarbeiter des Objekts abgestimmt werden. Junggesellen- und Junggesellinnenabschiede sind nicht gestattet.
  9. Die Anlage ist videoüberwacht, um die Sicherheit der Personen auf dem Gelände zu gewährleisten.

 

§ 2. Reservierung

  1. Die Reservierung eines Ferienhauses kann wie folgt vorgenommen werden:
  2. Die Reservierung gilt als Zustimmung zu den Bestimmungen dieser Geschäftsordnung. Mit der Reservierung und Zahlung auf das Konto gilt der Mietvertrag als abgeschlossen.
  3. Eine vereinbarte Vorausbuchung ist durch die Zahlung einer Anzahlung in Höhe von 50% des Aufenthaltspreises auf das angegebene Konto innerhalb des in der Reservierung angegebenen Zeitraums zu bestätigen (maßgeblich ist das Datum des Eingangs auf dem Empfängerkonto). Bei Nichtzahlung innerhalb der angegebenen Frist wird die Vorausbuchung storniert.
  4. Im Falle einer Änderung des Reservierungszeitraums durch den Mieter oder einer vollständigen Stornierung des Aufenthalts aus Gründen, die nicht von Bogdanka Park Bogdan Nowicki abhängig sind, wird die Anzahlung nicht erstattet.
  5. Die Restzahlung ist bei der Ankunft im Voraus zu entrichten (die Anzahlung wird berücksichtigt). Zusätzlich können Gebühren für den Verbrauch von Strom und Wasser berechnet werden, wenn der Verbrauch den inbegriffenen Wert im Aufenthaltspreis überschreitet.

 

§ 3. Check-in

  1. Am Anreisetag müssen Sie sich im E-Rezeption oder im Büro anmelden.
  2. Das Büro von Bogdanka Park, das sich auf dem Gelände befindet, ist von 10:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Für Anfragen außerhalb dieser Zeiten kontaktieren Sie uns bitte telefonisch.
  3. Die Einrichtung erhebt eine rückzahlbare Kaution in Höhe von 200 polnischen Zloty bei der Anreise. Die Kaution wird dem Gast nach der Überprüfung des Ferienhauses am Abreisetag erstattet, sofern kein Grund zur Einbehaltung/Abzug der Kaution besteht, wie zum Beispiel verlorene Karten, Schäden oder zurückgelassener Müll.
  4. Das Einchecken über den Kiosk/Automaten ist auch ohne Anwesenheit des Personals der Einrichtung möglich. Nach Eingabe des per E-Mail erhaltenen Reservierungscodes sollte die Zahlung abgewickelt werden. Nach erfolgreicher Abwicklung gibt der Automat eine magnetische Karte aus - den Schlüssel zum Ferienhaus.
  5. Die Zahlungsabwicklung für den Aufenthalt an der E-Rezeption ist nur mit einer Zahlungskarte möglich. Barzahlungen können im Büro vorgenommen werden.
  6. Der Aufenthalt in der Einrichtung dauert vom Tag der Anreise ab 16:00 Uhr bis zum Tag der Abreise um 11:00 Uhr. Eine frühere Anreise oder eine verlängerte Abreise muss telefonisch oder per E-Mail mit dem Personal der Einrichtung abgesprochen werden.
  7. Nur registrierte Gäste dürfen die Ferienhäuser nutzen. Beim Check-in muss ein Ausweisdokument mit Foto vorgelegt werden.
  8. Der Kunde darf das gemietete Ferienhaus ohne Zustimmung des Eigentümers nicht an nicht registrierte Personen verleihen.
  9. Die Anzahl der Personen, die in dem Ferienhaus übernachten, darf die in der Reservierung angegebene Anzahl nicht überschreiten. Bei Überschreitung dieser Anzahl wird dem Kunden eine Geldstrafe in Höhe des doppelten Tagespreises für die Unterkunft berechnet.
  10. Bei einer späteren Anreise und/oder früheren Abreise als im voraus gebuchten Aufenthalt bleibt die Unterkunftsgebühr unverändert und wird nicht erstattet.
  11. Im Falle des Kartenverlusts an der E-Rezeption nach Eingabe des Eingangscodes ohne das Zeichen "#" klicken Sie auf "VERLORENE KARTE". Es wird eine neue Karte generiert, und die vorherigen Karten werden deaktiviert.

 

§ 4. Check-out

  1. Die magnetischen Karten - Schlüssel müssen gemäß den Anweisungen auf dem Bildschirm des Kiosks am Abreisetag zurückgegeben werden.
  2. Die Ferienhäuser werden vor der Abreise von einem Mitarbeiter überprüft. Sie sollten am Vortag im Büro Ihre Absicht angeben, das Ferienhaus vor 11:00 Uhr zu verlassen, um eine reibungslose Übergabe zu ermöglichen.
  3. Vor der Abreise sollten Sie das Ferienhaus in dem Zustand hinterlassen, in dem es Ihnen übergeben wurde - sauber, Geschirr gespült, ohne Abfall.
  4. Abfälle sollten gemäß den Recyclingrichtlinien in den entsprechenden Behältern am Haupteingang entsorgt werden.
  5. Die Nichtbefolgung der oben genannten Punkte 3 und 4 der Geschäftsordnung führt zu einer Entschädigungszahlung von 150 polnischen Zloty, die von der Kaution für zusätzliche Reinigungsarbeiten am Ferienhaus einbehalten wird.
  6. Die Nichtinanspruchnahme einer der Leistungen berechtigt den Kunden nicht zur Rückerstattung des gezahlten Betrags.

 

§ 5. Nutzungsregeln

  1. Auf dem Gelände gilt von 22:00 Uhr bis 8:00 Uhr Nachtruhe.
  2. Es ist untersagt, die Möbel in den Ferienhäusern zu verschieben.
  3. Im Falle des Verlusts oder der Beschädigung der magnetischen Karte - des Schlüssels zum Ferienhaus, muss der Kunde diesen Umstand unverzüglich im Büro melden. Die Gebühr für die Ausstellung einer neuen Karte beträgt 50 Zloty.
  4. Der Übernachtungspreis beinhaltet nicht:
    • Parkgebühren
    • die Nutzung der Sauna
    • die Nutzung des Garten-Whirlpools/Jacuzzis
    • Verpflegung
    • ein Handtuch-Set
    • den Aufenthalt von Hunden
    • die Miete von Sportgeräten
    • Gebühren für Versorgungsleistungen wie Strom und Wasser

§ 6. Kinder

  1. Auf dem gesamten Gelände und insbesondere auf dem Spielplatz sind Eltern/Erziehungsberechtigte während des gesamten Aufenthalts für die Sicherheit der Kinder verantwortlich.
  2. Die Eltern/Erziehungsberechtigten haften für die Folgen des Verhaltens der Kinder.

 

§ 7. Aufenthalt mit Tieren

  1. Auf dem Gelände dürfen nur Hunde kleiner Rassen (bis zu 40 cm) gehalten werden.
  2. Der Kunde muss das Objekt vor der Ankunft über die Anwesenheit eines Haustieres informieren.
  3. Die Gebühr für den Aufenthalt eines Hundes wird beim Check-in abgerechnet.
  4. Haustiere sollten nicht allein im Ferienhaus oder auf dem Gelände gelassen werden, insbesondere wenn sie die Ruhe anderer Gäste stören.
  5. Das Objekt akzeptiert keine als aggressiv geltenden Hunderassen oder Hunde, die gegenüber anderen Hunden oder Menschen aggressiv sind.
  6. Der Hundebesitzer ist dafür verantwortlich, dass die Gäste nicht gestört werden.
  7. Hunde müssen auf dem Gelände an der Leine geführt werden.
  8. Das Verweilen von Hunden auf dem Spielplatz ist untersagt.
  9. Hunde müssen außerhalb des Geländes ausgeführt werden. Hundebesitzer sind verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde auf dem Gelände und in der Umgebung des Objekts zu beseitigen.
  10. Im Falle von Verschmutzungen oder Beschädigungen von Möbeln, Polstermöbeln, Bettwäsche, dem Zimmer oder anderen Schäden muss dies im Büro gemeldet werden. Der Hundebesitzer ist verpflichtet, den entstandenen Schaden zu erstatten, einschließlich der Kosten für die Beseitigung der Schäden.
  11. Bei Nichtmeldung von Haustieren im Ferienhaus kann eine Strafe gemäß der Preisliste im Objektbüro verhängt werden.

 

§ 8. Parken

 

  1. Das Parken auf dem Gelände ist kostenpflichtig.

 

§ 9. Rauchen und Feuerstellen

  1. Das Rauchen von Tabak, E-Zigaretten, Zigarren usw. ist in den Ferienhäusern strikt untersagt.
  2. Das Rauchen ist nur im Freien gestattet, z. B. auf der Terrasse, in den Grillhütten und auf den Wegen.
  3. Das Braten von Fisch in den Ferienhäusern ist verboten.
  4. Das Grillen an den Ferienhäusern ist verboten.
  5. Im Falle eines Verstoßes gegen das Rauch-/Brat-/Grillverbot kann der Eigentümer eine Vertragsstrafe in Höhe von 1000 polnischen Zloty für den Verstoß gegen das Verbot erheben.
  6. Das Anzünden von Grills und Feuerstellen ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen, nämlich den Grillhütten, gestattet.

 

§ 10. Weitere Bestimmungen

  1. Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für auf dem Gelände, in den Ferienhäusern, den Räumlichkeiten des Objekts oder im Fahrzeug hinterlassene Gegenstände.
  2. Wir bitten Sie, beim Verlassen des Ferienhauses sorgfältig darauf zu achten, Fenster und Türen ordnungsgemäß zu schließen.
  3. Um hohe Stromkosten zu vermeiden, bitten wir Sie, während der Nutzung der Klimaanlage Fenster und Türen geschlossen zu halten.
  4. Im Falle von festgestellten Schäden im Ferienhaus am Anreisetag oder während des Aufenthalts, ist es erforderlich, das Personal der Anlage unverzüglich über den Schaden zu informieren.
  5. Bei Beschädigung der Einrichtung/Objekte ist der Kunde gebeten, den Betreiber zu informieren, damit eine Reparatur/Austausch durchgeführt werden kann. Die finanzielle Entschädigung für die Reparatur/Austausch wird gemäß der Preisliste des Resorts oder den Reparaturkosten berechnet und muss spätestens am Abreisetag beglichen werden.
  6. Aufgrund der Holzkonstruktion der Ferienhäuser sind die Brandschutzbestimmungen zu beachten. Insbesondere ist Folgendes untersagt:  
    • Die Verwendung von Geräten oder Geräten, die mit elektrischer oder gasförmiger Energie betrieben werden und nicht zur Ausstattung der Räume gehören und eine Brandgefahr darstellen können, z. B. elektrische Heizgeräte, Heizkörper, Gaskocher.
    • Das Mitbringen von leicht entflammbaren Materialien, explosiven Stoffen und Materialien mit unangenehmem Geruch in das Ferienhaus ist untersagt.
    • Es ist verboten, außerhalb des dafür vorgesehenen Bereichs - nämlich bei den Grillhütten - Feuerstellen, Grills oder offenes Feuer zu entzünden.
    • Die Verwendung und Handhabung von Sportwaffen und Druckluftwaffen (z. B. Luftgewehren).
    • Das Abspielen von Musikinstrumenten während der Nachtruhe.
    • Das Fahren von Quads auf dem Gelände des Resorts.
    • Die Verwendung eigener elektrischer Geräte ohne Genehmigung des Eigentümers.

§ 11. Beanstandungen

  1. Alle Beanstandungen hinsichtlich der Qualität der erbrachten Dienstleistungen sollten schriftlich an einen Mitarbeiter der Einrichtung übermittelt oder an unsere E-Mail-Adresse gesendet werden: kontakt@bogdankapark.pl 
  2. Die Beanstandung sollte unverzüglich nach Feststellung der Mängel, jedoch nicht später als 5 Tage nach Abschluss des Aufenthalts, auf den sich die Beanstandung bezieht, eingereicht werden.
  3. Beanstandungen werden innerhalb von 14 Tagen bearbeitet.

 

§ 12. Schlussbestimmungen

  1. Durch die Reservierung erklärt sich der Mieter damit einverstanden, dass personenbezogene Daten ausschließlich zur Abwicklung der Reservierung und zur Erfüllung der Meldepflicht gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes vom 29.08.1997 verarbeitet werden. Dem Reservierenden steht das Recht auf Zugang zu seinen personenbezogenen Daten und deren Aktualisierung zu.
  2. Beim Check-in in der Unterkunft bestätigt der Kunde, dass er die Verordnung zur Kenntnis genommen hat und sich verpflichtet, diese einzuhalten. Die Verordnung gilt ab dem 1.06.2022.

 

Für Angelegenheiten, die in dieser Verordnung nicht geregelt sind, gelten die entsprechenden Bestimmungen des Zivilgesetzbuches und des Gesetzes über touristische Dienstleistungen.

 

Wichtige Informationen:

  1. Das Büro des Bogdanka Parks auf dem Gelände der Anlage ist von 10:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
  2. Die finnische Sauna ist zu bestimmten Zeiten geöffnet. Weitere Details sind telefonisch oder im Büro vor Ort erhältlich.
  3. Veranstaltungen und organisierte Treffen müssen vor der Reservierung mit dem Eigentümer/Mitarbeiter der Einrichtung abgestimmt werden.
  4. Junggesellenabschiede und Junggesellinnenabschiede sind nicht möglich.
  5. Der Preis beinhaltet keine Kosten für Versorgungsleistungen (Strom und Wasser) sowie Mahlzeiten. Frühstück und Mittagessen können gegen eine zusätzliche Gebühr als Catering-Service bestellt werden.
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