Die Bedingungen regeln die Vermietung von Wasserausrüstung im Bogdanka Park.
1. Die Verleihstation des Bogdanka Park stellt Wasserfahrzeuge wie Kajaks, Tretboote und SUP-Boards zur Verfügung und vermietet sie.
2. Ein Kunde, der eine Hütte reserviert, erklärt sich damit einverstanden, die Bedingungen für die Vermietung von Wasserausrüstung zu akzeptieren. Gleichzeitig ist er verantwortlich für alle Personen, die sich mit ihm in der Hütte aufhalten und die Ausrüstung nutzen. Der Bogdanka Park vermietet Wasserfahrzeuge auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko der Mieter/Nutzer.
Kajaks und Tretboote bieten Platz für bis zu 2 Personen!
3. Um Geräte zu vermieten, müssen Personen, die sich nicht auf dem Gelände des Parks aufhalten, ein Ausweisdokument mit Foto vorlegen (Personalausweis, Führerschein, Ausweis, Reisepass). Falls der Verleiher einen Kunden als unzuverlässig einstuft, kann er ohne Angabe von Gründen die Vermietung verweigern. Personen unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Betäubungsmitteln werden ebenfalls nicht bedient.
4. Der Mieter ist verpflichtet, den Zustand der gemieteten Ausrüstung qualitativ und quantitativ zu überprüfen und eventuelle Anmerkungen dem Vermieter mitzuteilen. Die grundlegende Ausstattung jedes Wasserfahrzeugs umfasst Rettungswesten, die der Mieter gemäß ihrer Bestimmung verwenden muss, und er trägt die volle Verantwortung für die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen.
5. Der Mieter ist verpflichtet, die geltenden Vorschriften beim Ausüben von Sport und Tourismus auf dem See einzuhalten.
6. Der Mieter ist verpflichtet, das Schwimmen zu unterlassen, wenn ein Schaden an der Einheit festgestellt wird, der die Sicherheit des Mieters und der Passagiere gefährdet.
7. Der Mieter ist verpflichtet, die Ausrüstung während der gesamten Nutzungszeit zu betreuen.
8. Die zurückgegebene Ausrüstung muss in einem Zustand sein, der eine erneute Vermietung ermöglicht. Es besteht die Möglichkeit, Ausrüstung unter den Bedingungen, die mit dem Verleih vereinbart wurden, zu reservieren.
9. Für nicht rechtzeitig zurückgegebene Ausrüstung erhebt der Verleih eine zusätzliche Gebühr gemäß der Preisliste.
10. Personen, die Wasserausrüstung im Rahmen ihres Aufenthalts im Bogdanka Park nutzen, dürfen anderen Gästen des Parks oder Personen, die Ausrüstung mieten, nicht die Möglichkeit nehmen, die Ausrüstung zu nutzen.
11. Minderjährige müssen in Rettungswesten gesichert sein und dürfen nur unter Aufsicht volljähriger Personen fahren, die für sie die volle Verantwortung tragen.
12. Der Verleih haftet nicht für das Verhalten der Teilnehmer bei der Nutzung der Ausrüstung, insbesondere für Schäden, die sie anderen zufügen könnten.
13. Der Verleih haftet nicht für Unfälle, Gesundheitsverlust oder den Tod von Personen, die die Ausrüstung nutzen.
14. Der Verleih haftet nicht für Schäden, die an auf seinem Gelände abgestellten Fahrzeugen entstehen könnten, insbesondere für Diebstähle, Schäden, Vandalismus, einschließlich Schäden, die durch Naturkräfte verursacht wurden.
15. Die Rückgabe der Wasserfahrzeuge erfolgt am jeweiligen Tag spätestens um 20:00 Uhr. Frühere oder spätere als vereinbarte Termine, Orte und Zeiten zum Beenden der Nutzung der Geräte müssen vom Verleih akzeptiert werden.
16. Personen, die gegen die Verleihbedingungen verstoßen, sind verpflichtet, die Nutzung der gemieteten Ausrüstung einzustellen.
17. Der Mieter ist verpflichtet, den Anweisungen des Verleihers und befugten Dienstleistern zu folgen.
18. Für Verlust, Diebstahl und irreversible Schäden an der Ausrüstung erstattet der Mieter den entsprechenden Gegenwert in Höhe von 100% des Marktwerts, unabhängig von ihrem Abschreibungsgrad.
19. Der Mieter bestätigt, dass er diese Bedingungen gelesen hat, und haftet vollständig für die gemietete Ausrüstung. Personen, die Wasserausrüstung nutzen, versichern sich während dieser Zeit auf eigene Kosten.
20. Alle strittigen Angelegenheiten werden zunächst gütlich beigelegt. Im Falle einer Meinungsverschiedenheit entscheidet das für den Verleih zuständige Gericht.